So wie die gemeinnützige Konzeptplanungsgesellschaft 8 qualifizierte B-Pläne unter sozialen/ökologischen Aspekten entwickelt hat, hat auch die Baugesellschaft eine gemeinnützig Rechtsform als Garant für eine bauliche Umsetzung im Sinne aller Stakeholder
Für gewöhnlich zieht sich die Verabschiedung von Bebauungsplänen von Großprojekten in D eutschland über Jahre und Jahrzehnte hin, weil die Interessen, die durch das Großprojekt erfüllt werden, häufig auf dem Rücken von Natur, Anwohnern oder anderen Gruppen ausgetragen werden, die von dem Projekt beeinträchtigt werden. Ist der Staat Träger des Großprojektes bzw. investierend daran beteiligt, kommt noch die Vergabe nach europäischem Ausschreibungsrecht erschwerend hinzu. Bei dem Infrastrukturprojekt Frankfurter Brücken werden diese Gegensätze und Probleme dadurch gelöst, dass (1) die Investoren privatwirtschaftlich sind, (2) die Akteure bei Planung, Bau und Betrieb gemeinnützigen Gesellschaften angehören und (3) vor den eigentlichen Planungsbeginn nach HOAI eine ca. 5 jährige Konzeptplanungsphase geschaltet ist, die (a) die Brücken- und Brückengebäude-Kubatur so konkret ausarbeitet, dass Anwohner und Immobilienbesitzer genau wissen, was auf sie zukommt (b) ein sehr konkreter Kompensationsplan erstellt werden kann, der mit Verabschiedung der B-Pläne in Kraft tritt (c) die Abstimmung mit allen Stakeholdern der öffentlichen Hand so detailliert erfolgen kann, dass während der Bauzeit keine öffentlich-rechtlichen Hürden aufkommen.
In der Vorlaufzeit vor dem eigentlichen Planungsbeginn nach HOAI müssen ein Flächenplan sowie acht Bebauungspläne entwickelt werden
In der Vorlaufzeit vor dem eigentlichen Planungsbeginn muss eine „kleine Konzeptplanungsgesellschaft“ gegründet werden, um einen Flächenplan sowie acht Bebauungspläne zu entwickeln– einen Bebauungsplan für den Ring und je einen für die sieben Brückenarme.
Bereits die Konzeptplanungsgesellschaft sollte eine gemeinnützige Rechtsform haben, so dass in ihrer Zweckerklärung die gesellschaftlichen Ziele der Frankfurter Brücken im Einklang mit den Interessen der Investoren festgehalten werden können.
Am Anfang steht die intensive Abstimmung der Konzeptplanungsgesellschaft gGmbH mit den betroffenen Institutionen auf Stadt-, Landes- und Bundesebene.
Sodann kann auf Basis der Machbarkeitsstudie der Stiftung Altes Neuland Frankfurt (SANF) in Verbindung mit den Ergebnissen aus der Abstimmung mit allen betroffenen Institutionen ein Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Sobald der Flächennutzungsplan verabschiedet ist, entwickelt die Konzeptplanungsgesellschaft gGmbH acht Bebauungspläne separat voneinander, damit –wenn gegen einen davon Einspruch erhoben wird- nicht der Bau aller Abschnitte der Frankfurter Brücken bis zur Klärung eines solchen Einspruchs brach liegt.
Um die Akzeptanz der Öffentlichkeit insbesondere in den von den Brücken betroffenen Straßenzügen zu erhalten, muss in dieser Phase der „Vorlaufzeit“ zudem die Kubatur der Brücken samt Aufbauten-Kubatur der Gebäude von der Konzeptplanungsgesellschaft gGmbH fertiggestellt werden, damit sämtliche Anwohner der Frankfurter Brücken eine Vorstellung davon bekommen, wie der jeweilige Brückenabschnitt sich vor ihrer Haustür gestalten soll.
Auf Basis dieser Kubatur-Planung lässt die Konzeptplanungsgesellschaft gGmbH analysieren, in welchem Ausmaß welche Anwohner durch die Brücken verschattet werden. Sodann entwickelt sie auf dieser Grundlage ein Kompensationsprogramm, das die Höhe bzw. Auswahl an Kompensationsalternativen für betroffene Anwohner bzw. Immobilienbesitzer pro Verschattungsgrad festlegt. Auf diese Weise wissen die Anwohner bereits in der Vorlaufzeit, welche Kompensation sie zu erwarten haben bzw. was ihnen entgeht, wenn die Brücken nicht gebaut werden.
Durch intensive Abstimmung und gründliche Vorarbeiten wird in der Vorlaufphase auch rechtlich abgesichert, dass gesellschaftliche und städtebauliche Zielsetzungen des Bauvorhabens erreicht werden
Durch die Vorarbeit der Stiftung Altes Neuland Frankfurt kann in der Vorlaufphase das Projekt bereits vergleichsweise detailliert und damit konkret und transparent konzipiert werden
Infrastruktur-Projekte dauern in ihrer Verabschiedung meist sehr lange,
- da eine Beeinträchtigung der Natur mit ihnen einhergeht, deren Abmilderung gründlicher Vorplanung und Abstimmung bedarf
- Anwohner und Eigentümer-Anlieger meist in erster Linie die Leidtragenden bzw. nicht die primären Nutznießer der neuen Infrastruktur sind.
Beide Punkte sind bei den Frankfurter Brücken nicht als Hindernis gegeben:
- Die Brücken sind in all ihren Aspekten ausgerichtet auf Naturschutz, Artenschutz, Regenwasser-Nutzung für Begrünung, Nutzung erneuerbarer Energien, nachhaltigen Verkehr, nachhaltiges Verpackungsmanagement und die Verbesserung des Stadtklimas; ferner haben sie einen hohen Wert für die Umwelt durch ihren Forschungs- und Vorbildcharakter in puncto (a) Reduktion von CO2 beim Bau und später beim Betrieb (b) Nutzung von Aushub zur Schaffung von Biotopen und (c) bauliche Integration von Nist- und Artenschutz-Elementen bereits in der Planung. Sämtliche Ergebnisse hieraus können Anwendung bei anderen Infrastrukturprojekten finden, wodurch sich der Natur- und Umweltschutzcharakter der Frankfurter Brücken indirekt sogar um ein vielfaches multipliziert.
- Die Anwohner und Eigentümer-Anlieger profitieren am meisten von den Brücken, da diese nicht durch exklusive Wohnlagen laufen, sondern ihren Verlauf stets über mindestens vierspurigen Straßen haben: Mit den Brücken werden negative Aspekte dieser breiten Straßen vor der Haustür ersetzt durch (a) eine 24/7 Verkehrsanbindung an den Rest der Stadt, die unter 200 Metern Laufweite eine Station bietet, so dass plötzlich Orte zugänglich werden, die zuvor door to door nur mit dem Auto erreichbar waren (b) beim Blick aus dem Fenster schauen Anwohner auf ein künstlerisch gestaltetes Bauwerk mit kunstvollem gläsernen Sichtschutz zum Brückengeschehen hin (c) es gibt deutlich mehr Grün direkt vor der Haustür, entweder an der Brückenseite entlang der Brücke oder zum Spazieren auf der Brückenoberfläche. Alles in allem wird so eine zuvor weniger gesuchte Wohnlage durch die Lage an der Brücken plötzlich zu einer Prime-Wohnlage. Für die Anwohner, die im Erdgeschoss oder vereinzelt auch im 1.OG durch die Brücken verschattet werden, gibt ein Kompensationsangebot, das so attraktiv gestaltet sein muss, dass diese Stakeholder-Gruppe zu den größten Anhängern der Frankfurter Brücken wird – schon allein, um in den Genuss der Kompensation zu kommen.
Weltweit stehen Bauziele privater Großinvestoren und soziale bzw. naturschützende Ziele oft im Widerspruch zueinander
In Deutschland führt dieser Widerspruch häufig zu extrem verlängerten Planungs- und Bauzeiten, was die Vorhaben unattraktiv teuer macht: Einspruch gegen die Bebauungspläne, Widerstand während der Planfeststellungsverfahren bis hin zu Einsprüchen mit einstweiliger Verfügung wegen Beeinträchtigung der persönlichen Eigentumsrechte – die gesamte Klaviatur des Baurechts kann gespielt werden, um Infrastruktur-Projekte extrem langwierig zu machen bzw. in manchen Fällen sogar noch in späten Stadien zu verhindern. Mit den Frankfurter Brücken als Schaufenster der Innovationen soll dieser Widerspruch aufgehoben werden, indem der Hauptteil des Return-on-Investment erst in 100 Jahren erfolgt, so dass gesellschaftliche Ziele der Zielstruktur der Investoren entgegen kommen. In deren Interesse ist es nämlich,
- dass keine Verzögerung bei der Planung und dem Bau durch Widerstand auf dem Rechtsweg erfolgt
- dass die Investition qualitativ so gut ist, dass sie in 100 Jahren den erwarteten Return bringt – keine kurzfristigere Profitoptimierung
- dass die Investition entsprechend während der Laufzeit von Jahr zu Jahr automatisch an Wert gewinnen kann und Anteile fungibel bleiben und sukzessive werthaltiger werden, je näher der final pay-out rückt.
Die herkömmlichen Interessenkonflikte können nur gelöst werden, wenn die Profit-Interessen der Investoren und die gesellschaftlichen Ziele der Öffentlichkeit auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden – am besten, indem das gesamte Vorhaben von gemeinnützigen Gesellschaften durchgeführt wird.
Vor allem in der rechtlich kritischen Planungsphase der Genehmigung der Bebauungspläne ist es wichtig, dass die Akzeptanz für das Projekt bei der Öffentlichkeit und betroffenen Anwohnern durch den gemeinnützigen Charakter der Planungsgesellschaft erhöht wird, da dies ein Garant dafür ist, dass soziale und naturschützende Ziele bei der Planung an erster Stelle stehen und eingehalten werden.
Der Planungsprozess wird so effektiv wie möglich gestaltet: beim Bauplanungsrechtes durch gemeinnützige Akteure mit gesellschaftlichen Zielen und beim Bauordnungsrecht durch intensive Abstimmung mit allen Beteiligten der öffentlichen Hand in der Vorphase
Die Abstimmung mit allen Beteiligten der öffentlichen Hand erfolgt nicht nur zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr, sondern auch, um die Einhaltung anderer gesetzlicher Bestimmungen zu gewährleisten bzw. in diese auch innovative Aspekte einzubringen. Denn gesetzlichen Bestimmungen werden ohnehin permanent überarbeitet und erneuert.
Da bei dem Bauvorhaben Frankfurter Brücken die Forschung und Wissenschaft von Anfang an einbezogen wird, können fundierte Anregungen zur Novellierung von Bestimmungen von der Planungsgesellschaft der Frankfurter Brücken aufgenommen und mit Ämtern und Aufsichtsbehörden abgestimmt werden.
Hinzu kommt, dass die Frankfurter Brücken als Sonderbauten gelten können und dass an sie daher im Hinblick auf die Erreichung ihrer gesellschaftlichen Ziele nicht nur besondere Anforderungen gestellt werden, sondern in manchen Fällen im Interesse der Allgemeinheit auch Erleichterungen bei ihrem Bau gestattet werden können.