Die CoKG ist für eine Unterscheidung zwischen privatwirtschaftlichen Investoren und gemeinnützig agierendem Management die beste Gesellschaftsform
Setzt man die Komponenten „Investoren aus der freien Privatiwirtschaft, die nicht im Management agieren sollen“ und „Management-Akteur, der gemeinnützig handeln soll“ zusammen, bietet sich als passende Gesellschaftlform eine CoKG mit herkömmlichen Kommaniditisten und einem Komplementär, der eine Tochtergesellschaft einer gemeinnützigen Stiftung ist.
Der Komplementär ist eine GmbH mit nur 2 Personen, da sie nur eine Funktion hat: die Auftragsvergabe für Planung, Bau und Betrieb der Frankfurter Brücken an ihre gemeinnützigen gGmbH–Schwestergesellschaften, die je nach Projektphase unterschiedlich groß sind. Die als Komplementär agierende GmbH darf selbst nicht gemeinnützig sein, da sie im wirtschaftlichen Interesse der Kommanditisten handeln muss und dies ihre Gemeinnützigkeit konterkarieren würde.