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RECHT

Die Auseinandersetzung mit den juristischen Rahmenbedingungen ist die wichtigste Voraussetzung für die Finanzierung und erfolgreiche Umsetzung der Frankfurter Brücken: Zunächst muss für das gesamte Brückenquartier ein Bebauungsplan erstellt werden, da eine derartige Bebauung über Straßen ein Novum darstellt.

Die Planung, der Bau und die Betreiberschaft sollten im Rahmen von gemeinnützigen Stiftungen erfolgen, deren Stiftungszwecke jeweils für die Gesellschaft ebenso wie die Investoren ein Garant dafür sein sollen, dass die Umsetzung der Frankfurter Brücken möglichst konzeptgetreu erfolgt: Die ausführenden Gesellschaften sind auf diese Weise verpflichtet, die Ziele des Projektes nicht nur wirtschaftlich, sondern auch gemeinnützig zu verfolgen - sowohl in puncto Nachhaltigkeit und kulturelle Belebung als auch im Hinblick auf den sozialen Anspruch, Anwohnern im Falle von Verschattung adäquate Kompensation zukommen zu lassen und den Wohnraum auf den Brücken bezahlbar für weite Teile der Bevölkerung zu machen.

 Grundstücksrechtlich wird eine erbbaurechtliche Lösung vorgeschlagen: Nach Brückenfertigstellung erfolgt die Schenkung des Brückenkorpus samt seiner Versorgungsleitungen an die Stadt Frankfurt; nach Besitzübergang der auf der Brücke befindlichen Gebäude und Freiraumflächen an die Investoren  -100 Jahre nach Projektbeginn-  zahlen diese eine klassische Erbpacht an die Straßeneigentümer, über deren Eigentum ihre Immobilien liegen.

Bis zum Besitzübergang an die Eigentümer in 100 Jahren soll rechtlich die Vermietung des bezahlbaren Wohnraums in Anlehnung an das Wohnraumförderungsgesetzt erfolgen,  während die Vermietung der ökologisch und/oder sozial ausgerichteten Gewerbeflächen auf den Brücken vertragsrechtlich mit einfacher Nutzungsbindung und Auflagen erfolgt.

Die Frankfurter Brücken sind darüber hinaus in vielen Bereichen auch juristisch ein Schaufenster der Innovationen: Rentner oder Personen in Ausbildung können steuerfreien Zusatzverdienst auf den Brücken bekommen, Menschen, die aus der Gesellschaft herausgefallen sind wie beispielsweise Obdachlose oder Drogenabhängige können in Stundenlohnarbeit bei der Pflege der Brückengrünflächen mithelfen, und Betriebe erhalten Unterstützung von der Brückenbetreibergesellschaft, um ihren Mitarbeitern ein bis zwei Tage pro Woche die Weiterbildung in anderen Betrieben auf der Brücke zu ermöglichen.