UMSETZUNG
Die Umsetzung der Frankfurter Brücken beginnt mit einer Planungsphase von 5 Jahren, der sich eine Bauphase von 10 Jahren anschließt. Beide Phasen werden von Management-Gesellschaften mit gemeinnütziger Rechtsform ausgeführt, um für Investoren, die Bevölkerung und sämtliche beteiligten Behörden bzw. öffentlich-rechtlichen Instanzen die Ziele im Rahmen der gemeinnützigen Zweckgebung eineindeutig und unabänderlich im Vorfeld festlegen zu können. Die dadurch entstehende Planungssicherheit ist der wichtigste Hebel zur Einhaltung der angesetzten Kosten- und Zeitrahmen für das Gesamtprojekt.
Noch vor Beginn der eigentlichen Planungsphasen nach öffentlichem Planungsrecht ist im Rahmen einer Vorlaufzeit von ca. 2 Jahren die Vorarbeit zu leisten, die für die Verabschiedung eines gesonderten Flächennutzungsplanes sowie der Bebauungspläne für die Brücken notwendig ist: Im Vordergrund stehen hierbei die Anwohneranalysen und ein detailliertes Konzept zur umfassenden Anwohnerkompensation.
Sobald die baurechtlichen Voraussetzungen für die Frankfurter Brücken geschaffen sind, kann abschnittsweise mit dem Bau der Brücken begonnen werden, startend mit dem Ring, gefolgt von den für die Energie- und Wasserkonzepte wichtigsten Abschnitte, dem West- und dem Ost-Arm. Noch während die restlichen Brückenarme fertiggestellt werden, kann die Betreibergesellschaft in den gebauten Abschnitten den Betrieb bereits aufnehmen.
Auch der Betrieb der Frankfurter Brücken im Anschluss an die Fertigstellung sollte von einer gemeinnützigen Betreibergesellschaft übernommen werden. Die Gemeinnützigkeit dient als Garant dafür, dass humane und innovative Konzepte nicht nur vor Ort weiterentwickelt werden, sondern sämtliche Erfahrungswerte und Erkenntnisse auch in die Forschungskooperationen mit wissenschaftlichen Instituten, Industrien oder anderen Städten und Gemeinden einfließen.
Entscheidend ist dabei, dass alle Bestandteile des Frankfurter-Brücken-Konzeptes auch auf andere Infrastruktur- und Stadtplanungsprojekte übertragen werden können – auch ohne Brücken. Alle Elemente des Konzeptes sind auch einzeln bzw. unabhängig voneinander implementierbar.
Für die Planungsphase ist eine Dauer von fünf Jahren anzusetzen – mit einer Vorlaufzeit von ca. vier Jahren zur Erstellung eines Flächennutzungsplans sowie acht detaillierter Bebauungspläne auf Basis einer ausführlichen „Konzeptplanung"
In der vierjährigen Vorlaufzeit vor dem eigentlichen Planungsbeginn nach HOAI müssen ein Flächenplan sowie acht Bebauungspläne entwickelt werden: ein Bebauungsplan für den Ring und je ein B-Plan für die sieben Brückenarme.
Diese vierjährige „Konzeptplanungsphase“ sollte von einer gemeinnützigen Konzeptplanungsgesellschaft (gGmbH) durchgeführt werden, welche in Vorbereitung auf die Erstellung der B-Pläne insbesondere die im Rahmen der Machbarkeitsstudie von der Stiftung Altes Neuland Frankfurt begonnene Detaillierung der Frankfurter Brücken fortführt. Dabei stellt die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft sicher, dass die das gesamte Konzept der Frankfurter Brücken transparent auf das Gemeinwohl aller Bürger sowohl jetzt als auch für künftige Generationen ausgerichtet ist. Im Anschluss daran und darauf basierend erfolgt die offizielle 5-jährige Planung nach HOAI.
Sowohl bei der Konzeptplanungsphase als auch bei der der klassischen Planungsphase nach HOAI ist eine enge Zusammenarbeit mit den relevanten Ämtern auf Stadt- und Landesebene unbedingt erforderlich, im Zuge derer für sämtliche Planungsbereiche umfangreiche Gutachten und Studien erstellt werden, um die Bauphase im Anschluss so schlank und effektiv wie möglich zu gestalten.
Auf den Frankfurter Brücken kann man bei guter Planung und Ausführung rund 25 Jahre nach Veröffentlichung spazieren gehen
Vor Beginn der eigentlichen Planungsphase müssen ein Flächennutzungsplan für die bislang nicht existierenden Flächen über Verkehrsstraßen sowie Bebauungspläne für die bislang nicht existierende Überbauung von Straßenraum erstellt werden.
Dies geschieht im Rahmen der vier bis fünf Jahre dauernden „Konzeptplanungsphase“, in der ein detaillierter Masterplan ausgearbeitet wird, der es ermöglicht, den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne viel aussagekräftiger und für die Bürger besser greifbar zu machen, als das in der Regel der Fall ist.
Der Flächennutzungsplan und die acht Bebauungspläne müssen nicht nur konzipiert, sondern auch in zahlreichen Aspekten gutachterlich geprüft und abgestimmt werden
Ein Vorschlag für den Flächennutzungsplan wurde bereits von der Stiftung Altes Neuland Frankfurt geschaffen
Der Vorschlag für die Nutzung aller Flächen wurde in die Stadtgrundkarten der Stadt Frankfurt eingeplant: Flächen für den Verkehr sind ebenso definiert worden wie Grünflächen, Baufenster für Gebäude und die Nutzungsart der Gebäude.
Die Machbarkeitsstudie der Stiftung Altes Neuland Frankfurt bietet auch die Grundlage für die Bebauungspläne, die für die Frankfurter Brücken erstellt werden müssen
Der Planung der Stiftung Altes Neuland Frankfurt können die wichtigsten Eckdaten für die Bebauungspläne entnommen werden: Auf Basis von Stadtgrundkarten wurde nicht nur die Flächennutzung auf den Brücken definiert, sondern auch ein Brückengebäude-Kataster erstellt. Dieses macht einen Vorschlag zu
•den überbaubaren Grundstücksflächen
•die Arte der baulichen Nutzung (die bereits die Grundlage für den Flächennutzungsplan bietet), inkl. Potentieller Mietergruppen
•das Maß der baulichen Nutzung: eingetragen sind die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ) und die Anzahl der Vollgeschosse.
Das Gebäudekataster der Machbarkeitsstudie stellt nach Überarbeitung und Ergänzung die Grundlage für die Detaillierung des Bebauungsplanes dar
Nur mit einem transparenten und für das Gemeinwohl nützlich gestalteten Gebäudekataster können die Bürger den Bebauungsplänen zustimmen: Das Kataster verdeutlicht nicht nur Umfang und Ausgestaltung von bezahlbarem Wohnraum , sondern vermittelt den Menschen in den Stadtvierteln entlang der Frankfurter Brücken auch einen Eindruck davon, was für ein Angebot in ihrer direkten Umgebung entstehen soll: Kindergärten, exotische Bistros, Fitness- und Sportangebote, Musikangebote, Ärzteversorgung u.v.m. c
Die Flächennutzung in der Machbarkeitsstudie ist vor Verabschiedung der Bebauungspläne mit der städtischen Bedarfsplanung des Stadtplanungsamtes abzustimmen und ggf. zu optimieren
Kulinarisches und Bildung nehmen den größten „Nichtwohn-Flächenanteil“ auf den Frankfurter Brücken ein
Neu gebaute Quartiere kranken häufig daran, dass ihnen „Leben“ fehlt: Der Mangel an Nicht-Wohnungsangeboten hat meist zwei Gründe:
1.Bauland wird ausgewiesen, weil in erster Linie ein hoher Bedarf an neuem Wohnraum besteht
2.Gastronomie-, Sport- und Kulturangebote sowie Bildungsstätten lohnen sich in Neubaugebieten oft aufgrund der geringen Einwohnerdichte und der schlechten Erreichbarkeit nicht.
Beide Gründe werden im Frankfurter Brücken-Konzept entkräftet: Es entsteht Wohnraum für mehr als 30.000 Menschen auf den Brücken, und alle Bereiche der Frankfurter Brücken sind entweder Innenstadt-nah oder mit dem Brückenverkehr binnen kürzester Zeit zu erreichen.
Qualifizierte Bebauungspläne dieser Größenordnung werden neben dem Stadtmodell im Atrium des Stadtplanungsamtes Frankfurt ausgelegt, um allen Bürgern die Gelegenheit zu geben, sie in Ruhe einzusehen
Gewöhnliche Bebauungspläne haben in der Regel bei weitem nicht die Detailtiefe, die von der Stiftung Altes Neuland Frankfurt für den Masterplan im Vorfeld zur Festsetzung der 8 Bebauungspläne der Frankfurter Brücken vorgeschlagen wird.
In der Konzeptphase muss bereits ein „Masterplan“ der gesamten Brückenoberfläche erstellt werden, der allen Beteiligten ein genaues Bild von der Ausgestaltung der „Frankfurter Brücken“ vermittelt, damit Abstimmung mit Ämtern, Abwägungen, Gutachten, Kompen
Während der Vorlaufphase („Konzeptplanung“) zum eigentlichen Planungsbeginn wird bereits der Brückenkorpus mitsamt der Gebäude-Kubaturen geplant. In dieser Ausgestaltungsphase der Konzeptplanung kommen folgende Detaillierungen hinzu:
-Für sämtliche Quartiere wird der architektonische Stil festgelegt
-Allen Gebäuden wird eine endgültige Nutzung zugeschrieben
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-Für alle Gebäude werden auf dieser Basis Revit-Zeichnungen angefertigt
-Die landschaftsarchitektonische Gestaltung der gesamten Brücke wird ausgearbeitet
-Im Rahmen dessen erfolgt auch eine genaue Beschreibung und Berechnung der Beleuchtung
-sowie die Planung sämtlicher Zugänge zu den Brücken: Aufzüge, Treppen, Fluchttreppen
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-Für öffentliche Grünflächen werden die Nutzungsarten festgelegt.
-Ferner wird sämtliche Grünflächen -öffentliche ebenso wie private- im Zuge der landschaftsarchitektonischen Gestaltung die Bepflanzung definiert.
Dieser Masterplan orientiert sich an den Vorlagen der Stiftung Altes Neuland Frankfurt, die für Teilabschnitte der Frankfurter Brücken eine derart detaillierte Ausgestaltung beispielhaft im Rahmen der Machbarkeitsstudie vorgenommen hat. Die Konzeptphase zur Erstellung des Masterplans dauert insgesamt ca. vier bis fünf Jahre.
Sie vertieft die Förderung aller gesellschaftlicher Belange auf Basis der Studie der Stiftung Altes Neuland Frankfurt
-Bezahlbarer Wohnraum ̶ Nachhaltiger Verkehr ̶ Förderung von Kunst und Kultur
-Urbane Energiewende ̶ Umweltschutz, Artenvielfalt ̶ Inklusion
-Wassersensible Stadt ̶ Soziale Einrichtungen Etc.
Sie entwirft den Flächennutzungsplan auf Basis der Flächennutzung-Vorschläge im Brücken-Masterplan der Stiftung Altes Neuland Frankfurt
Sie vervollständigt die Brücken-Kubatur: sowohl für den Brückenkorpus als auch für die Brückengebäude. Der Brückenkorpus wird ebenso wie die Brückengebäude in diesem frühen „Vor-Vorplanungsstadium“ in einfachen 3D-Revit-Modellen mit LOD2 (Level of Detail 2) ausgewiesen. Dies alles fließt zusammen in einem „Masterplan“ (s.u.).
Auf Basis der Brücken-Kubatur lässt die Konzeptplanungsgesellschaft sämtliche notwendigen Gutachten erstellen, die für den Abwägungsprozess relevant sind, insbesondere
Simulationen, die die Auswirkungen der Frankfurter Brücken auf des Stadtklima haben könnten: Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden acht klimatisch kritische Punkte entlang des Brückenverlaufes identifiziert. Diese Ergebnisse müssen überprüft und die Simulation für sämtliche potentiell kritischen Bereiche vorgenommen werden.
Ggf. in Abstimmung mit dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie: Gutachten über Auswirkungen der Versickerungsanlagen sowie geothermischer Anlagen auf das Grundwasser in Frankfurt
Verschattungsanalysen für sämtliche Streckenabschnitte der Frankfurter Brücken, an denen sich Wohnbebauung befindet
Geologische Gutachten zur Untermauerung der Statik
Geologische Gutachten zur Detaillierung des oberflächennahen Geothermiesystems der Frankfurter Brücken
Energiegutachten zur Versorgungsmöglichkeit bzw. Netzerfordernisse bei Schaffung neuer Versorgungsstrukturen
U.a.
Auf Basis der Verschattungs-Gutachten erarbeitet die Planungsgesellschaft ein ausführliches Kompensationsprogramm für Anwohner und betroffene Liegenschaftsbesitzer
Aufgrund der eindeutigen Ausrichtung des Infrastruktur-Vorhabens Frankfurter Brücken auf Umwelt- und Naturschutz sowie auf zahlreiche wichtige soziale und kulturelle Belange besteht eine hohe Chance, dass die B-Pläne für die Frankfurter Brücken breite Zustimmung finden und vergleichsweise zügig verabschiedet werden können
Um Planänderungen im Nachhinein durch unzufriedene Bürger oder Ämter so gering wie möglich zu halten, sollte man sich mithilfe des Masterplans aus der Konzeptplanungsphase über jeden Abschnitt ein klares Bild machen können, wie die Brücke samt ihrer Aufbauten und ihrer Oberflächengestaltung dort aussieht
Der Masterplan dient als finale Abstimmungsgrundlage für die Kompensation der Anwohner, zumal es sich bei den Anwohnern neben den Investoren und der Stadt Frankfurt um die dritte wichtige Stakeholder-Gruppe handelt: Im Masterplan wird endgültig festgelegt, welche Form die Gebäude auf den Brücken haben und welche Bepflanzung geplant ist, sodass sich Verschattungen noch feiner erfassen und ggf. im Masterplan auch noch abändern lassen, was sich auf die Kompensationsansprüche auswirkt.
Außerdem wird ein detaillierter Masterplan der Gebäude und Grünflächen für die Anwohner benötigt, die anstatt einer monetären Kompensation in Form von Zahlungen von Kaltmieten bzw. Bankbelastung lieber das Anrecht auf alternativen Wohnraum auf den Brücken oder die lebenslängliche Nutzung eines Brückenschrebergartens erhalten möchten. Erst wenn der Masterplan vorliegt, können diese Anwohner sich auf den Brücken etwas aussuchen.
Ferner kann der Masterplan genutzt werden, um mit den entsprechenden Behörden der Stadt Frankfurt eine finale Abstimmung vorzunehmen, bevor die endgültige Beschlussfassung der gGmbH und die Aufnahme des Masterplanes in die Satzung erfolgt: Mainova, Frankfurter Entsorgungswerke, Stadtentwässerung Frankfurt, Rhein-Main-Netzdienste oder auch die VGF oder die Branddirektion etc. können nur dann ihr finales Einverständnis zu der Ausgestaltung der Frankfurter Brücken geben, wenn ihnen ein detaillierter Vorschlag vorliegt.