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UMSETZUNG – „Vordenken beginnt mit Nachdenken“

Die Umsetzung der Frankfurter Brücken beginnt mit einer Planungsphase von 5 Jahren, der sich eine Bauphase von 10 Jahren anschließt. Beide Phasen werden von Management-Gesellschaften mit gemeinnütziger Rechtsform ausgeführt, um für Investoren, die Bevölkerung und sämtliche beteiligten Behörden bzw. öffentlich-rechtlichen Instanzen die Ziele im Rahmen der gemeinnützigen Zweckgebung eineindeutig und unabänderlich im Vorfeld festlegen zu können. Die dadurch entstehende Planungssicherheit ist der wichtigste Hebel zur Einhaltung der angesetzten Kosten- und Zeitrahmen für das Gesamtprojekt.

Noch vor Beginn der eigentlichen Planungsphasen nach öffentlichem Planungsrecht ist im Rahmen einer Vorlaufzeit von ca. 2 Jahren die Vorarbeit zu leisten, die für die Verabschiedung eines gesonderten Flächennutzungsplanes sowie der Bebauungspläne für die Brücken notwendig ist: Im Vordergrund stehen hierbei die Anwohneranalysen und ein detailliertes Konzept zur umfassenden Anwohnerkompensation.

Sobald die baurechtlichen Voraussetzungen für die Frankfurter Brücken geschaffen sind, kann abschnittsweise mit dem Bau der Brücken begonnen werden, startend mit dem Ring, gefolgt von den für die Energie- und Wasserkonzepte wichtigsten Abschnitte, dem West- und dem Ost-Arm. Noch während die restlichen Brückenarme fertiggestellt werden, kann die Betreibergesellschaft in den gebauten Abschnitten den Betrieb bereits aufnehmen.

Auch der Betrieb der Frankfurter Brücken im Anschluss an die Fertigstellung sollte von einer gemeinnützigen Betreibergesellschaft übernommen werden. Die Gemeinnützigkeit dient als Garant dafür, dass humane und innovative Konzepte nicht nur vor Ort weiterentwickelt werden, sondern sämtliche Erfahrungswerte und Erkenntnisse auch in die Forschungskooperationen mit wissenschaftlichen Instituten, Industrien oder anderen Städten und Gemeinden einfließen.

Entscheidend ist dabei, dass alle Bestandteile des Frankfurter-Brücken-Konzeptes auch auf andere Infrastruktur- und Stadtplanungsprojekte übertragen werden können – auch ohne Brücken. Alle Elemente des Konzeptes sind auch einzeln bzw. unabhängig voneinander implementierbar.

Der wichtigste Baustein für die Umsetzung der Frankfurter Brücken: Akzeptanz

Die wichtigste Voraussetzung für die Umsetzung der Frankfurter Brücken ist eine gründliche Anwohneranalyse, insbesondere Verschattungsanalysen für jedes einzelne Gebäude entlang des Verlaufs. Noch vor Beginn der eigentlichen Planung muss ein Kompensationsplan für die Gebäudebesitzer und Anwohner, die potentiell von dem Brückenbau beeinträchtigt werden, entwickelt werden, der so attraktiv ist, dass diese die größten Gewinner und damit Befürworter des Bauvorhabens sind und nicht zu benachteiligten Gegnern werden.
Wichtig sind Konzeptionen, die sicherstellen, dass der Raum unter allen Brückenabschnitten hell und ansprechend gestaltet ist: Beleuchtungskonzepte, Lichtöffnungen im Brückenkorpus, angenehme Naturtöne/Musik, die an einsameren Brückenabschnitten spielen, Kameraüberwachung – all das ist in der „Vorfeldplanung“ so zu detaillieren, dass nicht eine Trennung von „Oben“ und „Unten“ bei den Brücken entsteht, sondern die Brückenunterseiten für alle Menschen, die sich ihnen nähern, hell, grün, luftig und angenehm sind.
Es ist ein Zusammenwachsen von Oben und Unten zu schaffen, durch Sitztreppen an den Brücken, sich öffnende Brückenbalkone, Lichtlöcher mit Wasserfällen u.ä.
Das Infrastrukturvorhaben „Frankfurter Brücken“ kann nur in Projektarbeit mit der Stadt Frankfurt durchgeführt werden, auch wenn die Errichtung privat finanziert wird: Nur wenn sämtliche involvierte Ämter und Behören (Planungsamt, Bauamt, Umweltamt, Grünflächenamt, Stadtvermessung etc.) und auch Versorger (Mainova, VGF, NRM, SEF etc.) in der Planungsphase am Tisch sitzen, wird die „Stadt der Zukunft“ entstehen. Das bedeutet für die Stadt, dass sie für den Bau der Frankfurter Brücken gezielt Fachpersonal aufbauen muss, da bereits jetzt die Leistungsträger in allen Ämtern und Versorgerunternehmen der Stadt massiv überlastet sind.

 

Planungsphase von 5 Jahren realistisch – Vorlauf von ca. 2-3 Jahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Stiftung Altes Neuland Frankfurt / GNU

In der zwei- bis dreijährigen Vorlaufzeit vor dem eigentlichen Planungsbeginn sollen ein Flächennutzungsplan sowie acht Bebauungspläne entwickelt werden – ein Bebauungsplan für den Ring und je einer für die sieben Brückenarme.

Erfolgen kann sodann im Anschluss die detaillierte 5-jährige Planung durch eine gemeinwohlorientierte Planungs-gGmbH. Diese widmet sich der Vervollständigung der Entwurfsplanung, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie der SANF begonnen wurde. Im Anschluss folgen die klassischen Planungsphasen bis hin zur Ausführungsplanung.

Im Rahmen dieser Planungsphasen erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den relevanten Ämtern auf Stadt- und Landesebene, im Zuge derer für sämtliche Planungsbereiche umfangreiche Gutachten und Studien erstellt werden, um die Bauphase im Anschluss so schlank und effektiv wie möglich zu gestalten.

 

Auf den Frankfurter Brücken kann man bei guter Planung & Ausführung in 20 Jahren spazieren gehen

Stiftung Altes Neuland Frankfurt / GNU

Vor Beginn der eigentlichen Planungsphase müssen ein innovativer Flächennutzungsplan für die bislang nicht existierenden Flächen über Verkehrsstraßen sowie ein Bebauungsplan für die bislang nicht existierende Überbauung von Straßenraum erstellt werden

 

DAZU müssen Flächennutzungs- sowie 8 Bebauungs-pläne konzipiert, gutachterlich geprüft und abgestimmt werden

Stiftung Altes Neuland Frankfurt / GNU

Ein beispielhafter Flächennutzungsplan wurde von der Stiftung Altes Neuland Frankfurt bereits geschaffen

Der Vorschlag für die Nutzung der Flächen wurde in die Stadtgrundkarte der Stadt Frankfurt eingeplant: Flächen für den Verkehr sind ebenso definiert worden wie Grünflächen, Baufenster für Gebäude und die Nutzungsart der Gebäude.

 

Stiftung Altes Neuland Frankfurt / GNU

Gemeinwohlorientierte Planungsgesellschaft zentral für zustimmungsfähige Bebauungspläne

Sie leistet die Abstimmung mit sämtlichen Stake-Holdern
Auf Ebene der Stadt: Stadtverordnete, Ortsbeiräte, sämtliche Dezernate, Netzdienste Rhein Main (NRM), Mainova, Stadtentwässerung Frankfurt (SEF), Frankfurter Entsorgungswerke (FES), Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF), Frankfurter Behinderten-Arbeitgsgemeinschaft (FBAG), Bauamt, Branddirektion, Wasserstraßen- und Schiffahrtsamt u.a.
Auf Landesebene: Hessischer Landtag, Hessische Ministerien, Hessische Landesämter (insbesondere HLNUG und Hessen Mobil)
Bürgerinitiativen, Vereine, Verbände (insbesondere Handwerkskammer und IHK)
Hochschuleinrichtungen und Forschungsinstitute in Frankfurt und Hessen ( = Stake-Holder für die Frankfurter Brücken als Schaufenster der Innovationen und Frankfurt als Innovationszentrum in Europa)

Sie vertieft die Förderung aller gesellschaftlicher Belange auf Basis der Studie der Stiftung Altes Neuland Frankfurt
Bezahlbarer Wohnraum     ̶  Nachhaltiger Verkehr                 ̶  Förderung von Kunst und Kultur
Urbane Energiewende     ̶  Umweltschutz, Artenvielfalt         ̶  Inklusion
Wassersensible Stadt         ̶   Soziale Einrichtungen                  

 

Sie entwirft den Flächennutzungsplan auf Basis der Flächennutzung-Vorschläge im Brücken-Masterplan der Stiftung Altes Neuland Frankfurt

 

Die folgende Ausgestaltungsplanung – der „Masterplan“– der ge-samten Brückenoberfläche vermittelt bereits ein genaues Bild der: „Frankfurter Brücken“

Während der Vorlaufphase zum eigentlichen Planungsbeginn wird bereits der Brückenkorpus mitsamt der Gebäude-Kubaturen geplant. In der Ausgestaltungsphase kommen folgende Detaillierungen hinzu:
Für sämtliche Quartiere wird der architektonische Stil festgelegt
Allen Gebäuden wird eine endgültige Nutzung zugeschrieben
Für alle Gebäude werden auf dieser Basis Revit-Zeichnungen angefertigt
Die landschaftsarchitektonische Gestaltung der gesamten Brücke wird ausgearbeitet
Im Rahmen dessen erfolgt auch eine genaue Beschreibung und Berechnung der Beleuchtung
sowie die Planung sämtlicher Zugänge zu den Brücken: Aufzüge, Treppen, Fluchttreppen
Für öffentliche Grünflächen werden die Nutzungsarten festgelegt.
Ferner wird sämtliche Grünflächen  -öffentliche ebenso wie private- im Zuge der landschaftsarchitektonischen Gestaltung die Bepflanzung definiert.
Die Ausgestaltungsplanung bzw. Masterplan orientiert sich an den Vorlagen der Stiftung Altes Neuland Frankfurt, die für Teilabschnitte der Frankfurter Brücken eine ähnlich detaillierte Ausgestaltung beispielhaft im Rahmen der Machbarkeitsstudie vorgenommen hat. Die Ausgestaltungsphase dauert ein bis zwei Jahre.

 

Stiftung Altes Neuland Frankfurt / GNU

Ausgestaltungsphase vervollständigt Planinhalte der vorliegenden Machbarkeitsstudie der SANF

In der Machbarkeitsstudie wurden für einige Quartiere die wichtigesten Schritte der Vorplanung durchlaufen:


1.  Festlegung der georeferenzierenden Rahmenparameter als Planungsgrundlage
2.  Streckenverlauf und Säulenpositionierung unter Berücksichtigung von Bäumen, Einfahrten, Fluchtwegen, Sichtachsen etc.
3.  Dabei: Einarbeiten der mittel- und langfristigen Verkehrsplanung der Stadt Frankfurt – soweit bekannt
4.  Statik und Lastenkarten pro Verlaufsabschnitt
5.  Analyse der Überschneidungen der Säulenpfähle mit Versorgungsleitungen im Boden
6.  Revit-Konstruktion der Brücke, inkl. Zugänge (Treppen, Fahrstühle), Fuß-/Fahrwegen, Parkplätzen und Stationen
7.  Leitungsplan für sämtliche Brückenleitungen über die gesamte Brückenstrecke hinweg
8.  Gebäude pro Quartiersabschnitt in Revit (inkl. Grundrissen) sowie Versorgungszentralen an den Brücken
9.  Verschattungsanalyse und Anwohner-Analyse für den gesamten Verlauf
10. Landschaftsarchitektonische Gestaltung der Abschnitte in Vectorworks (inkl. Beleuchtung, Parkbanken, Renomat-Rondellen etc. )
11. Überprüfung „architektonischer Masterplan“ (bestehend aus konstruktivem Architektur-Teil in Revit und landschaftsarchitektonischem Teil in Vectorworks)
12. Ggf. beispielhafte Visualisierungen, um von jedem Quartier eine Vorstellung zu bekommen
13. Erfassung sämtlicher integrierbarer Strukturen entlang der Brücken: Dächer für Solarmodule und Regenwasser-Ernte, Abwärme-Ernte von Rechenzentren und Industrie
14. Planung sämtlicher unterirdischer Strukturen entlang der Brücke: Zisternen, Energiespeicher, Sondenfelder

 

Die „Frankfurter Brücken“ als Leuchturm einer ESG- und Gemeinwohlorientierten Stadterneuerung

Infrastruktur-Projekte bzw. größere Bauvorhaben stoßen in Deutschland häufig auf Widerstände der Bevölkerung – in der Regel mit berechtigten Gründen: Entweder bringen sie schädliche Aspekte für die Umwelt mit sich oder sie beeinträchtigen Menschen, in deren unmittelbarer Nähe sich das Vorhaben abspielen wird.

Bei den Frankfurter Brücken wird der Umweltschutz massiv gefördert, der typische Bedenken gegen große Infrastrukturprojekte aktiv aufnimmt, umsetzt und beachtet:
Es entstehen einzigartige Trittsteinbiotope für Tiere und Pflanzen
Von den 2 Millionen Quadratmetern Brückenoberfläche sind 1 Millionen Quadratmeter begrünt, mit einem großen Anteil an geschützten Bereichen, die als Wildwiesen Lebensraum für zahllose Tier- und Pflanzenarten bieten
Der Bau der Brücken ist vorbildlich für alle zukünftigen Infrastrukturprojekte: Nist- und Unterschlupfmöglichkeiten für Tiere werden baulich von Anfang an mit eingeplant; Baustellen-Aushub dient zur Aufschüttung von Hügeln, die als Naturschutz-Reservoir fungieren (anstatt unter hohem CO2-Ausstoß in andere Regionen transportiert zu werden)
Der Brückenkorpus besteht zu Forschungszwecken aus diversen Arten von Ökobeton
Die urbane Energiewende kann ebenso wie das Konzept der „wassersensiblen Stadt“ mitten im Bestand realsiert werden und angrenzenden Stadtgebiete die Möglichkeit geben, nachhaltiger und grüner zu werden.

Menschen, die von den Brücken vor allem durch Verschattung beeinträchtigt werden, erhalten attraktive Kompensation:
Je nach Verschattungsgrad ist die Zuteilung von jährlichen Verschattungsrechten für Eigentümer und Mieter angedacht. Diese können gehandelt werden und berechtigen entweder zum Einkauf in die Eigentumsgesellschaft zu einem günstigerem bzw. festen zukünftigem Optionspreis, können getauscht werden in Belegungsrechte in den entstehenden Mietwohnungen oder werden im Rahmen der Marktpreisbildung von der Eigentumsgesellschaft zurückgekauft
Anders als bei vielen Windkraftprojekten soll hier der Zustimmende dauerhaft und jährlich von seiner Zustimmung profitieren