Auch wenn es sich nicht um geförderten Wohnraum im staatlichen Kontext handelt, funktioniert die Mietpreisbemessung auf den Frankfurter Brücken dennoch nach einem ähnlichen Prinzip
Den geförderten Wohnraum auf den Brücken erhalten Mieter nur mit Einkommensnachweis. Es gibt allerdings nicht nur für extrem geringverdienende Gruppen Wohnraum, sondern etwa ein Drittel der Wohnungen sind auch für Personen mit mittlerem Einkommen vorgesehen, die sich lediglich keine Innenstadt-nahe Wohnung leisten können.
Das Einkommen dient als Bemessungsgrundlage bei der Erstanmietung und muss alle zwei Jahre neu nachgewiesen werden, um gegebenenfalls mit Einkommenssteigerungen angepasst zu werden. Die Mietanpassung erfolgt immer erst ein Jahr nach Feststellung der Erhöhungsnotwendigkeit, damit die Mieter Zeit haben, für einen etwaigen Umzug in dem Jahr Geld anzusparen.
Wenn ein Studentenpärchen zum Beispiel eine 45qm-Zweizimmer-Wohnung mit kleiner Gartenfläche für 390 kalt bzw. 485 Euro warm bewohnt hat, dann war das beim Empfangen von Bafög angemessen: Sobald beide jedoch ihr Studium abschließen und gut bezahlte Arbeitsplätze finden, sollte der bezahlbare Wohnraum für neue bedürftige Mieter frei werden.
Erwirkt wird dies, indem der reduzierte Mietpreis eigentlich ein Rabatt-Mietpreis ist: Besagte 45qm-Zweizimmer-Wohnung hatte schon bei Anmietung eigentlich einen Mietpreis von 1.125 Euro Kaltmiete, wie es bei hochwertigem Wohnraum in der Frankfurter Innenstadt in 2022 der Normalfall wäre. Den beiden Studenten wird ein Rabatt von 735 Euro gewährt, solange sie selbst nur ein geringes Einkommen haben. Dieser Rabatt wird sukzessive im Zuge von Einkommenssteigerungen verringert. Damit wird angestrebt, dass stets aufs Neue Menschen mit Bedarf an bezahlbarem Wohnraum eine Chance bekommen, auf den Brücken eine Wohnung mieten zu können.