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Die Planungsgesellschaften für die Frankfurter Brücken sollten gemeinnützig sein und in ihrer Organisation sämtliche Stakeholder in der Bevölkerung und von staatlicher Seite abbilden

Zunächst sollte eine Konzeptplanungsgesellschaft gGmbH gegründet werden, die auf Basis der Machbarkeitsstudie der Stiftung Altes Neuland Frankfurt über ca. 4 Jahre hinweg mit rund 35 Mitarbeitern einen Masterplan für die Frankfurter Brücken erstellt. Diese vergleichsweise kleine Gesellschaft stellt die Schnittstelle zu Ämtern, Behörden und der Stadt dar, kommuniziert mit der Öffentlichkeit und gibt sämtliche notwendigen Gutachten und Analysen in Auftrag. Dies dient der eigentlichen Planungsgesellschaft nach HOAI gGmbH, die im Anschluss gegründet wird und die Konzeptplanungsgesellschaft ablöst, als Grundlage in den Leistungsphasen I – III. Das Fazit aus den Gutachten und Analysen der Konzeptplanungsgesellschaft fließt in die Satzung der Planungsgesellschaft nach HOAI gGmbH als Bestandteil des Gesellschaftszwecks mit ein.
 

Die Konzeptphase wird von einer gemeinnützigen „Konzeptplanungsgesellschaft gGmbH“ durchgeführt – die anschließende „Planungsgesellschaft nach HOAI gGmbH“ stellt die Nachfolgegesellschaft dar und sollte ebenfalls gemeinnützig sein

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Die Gemeinnützigkeit bei allen agierenden Einheiten des Bauvorhabens soll valides Vertrauen schaffen, was sich extrem effizienzsteigernd auf die Zusammenarbeit mit Ämtern, Zustimmung der Öffentlichkeit und betroffene Liegenschaftsbesitzer auswirkt

Das Ergebnis der Konzeptplanungsphase, der „Masterplan“ bildet nicht nur die inhaltliche Grundlage für die ersten beiden Leistungsphasen der HOAI, sondern fließt auch in der Satzung der Planungsgesellschaft gGmbH in den gemeinnützigen Zweck ein

Der Masterplan wird Bestandteil der zu realisierenden Planung – dadurch werden Änderungskosten im Laufe aller späteren Leistungsphasen vermieden.

Und im Vorfeld zum eigentlichen Beginn des ganzen Vorhabens sind auf Basis des Masterplans auch bereits rechtlich valide Zusagen von Ämtern, Anwohnern, betroffenen Liegenschaftsbesitzern und Politikern eingeholt worden, was die Effizienz des Bauvorhabens signifikant steigern wird. 
 

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Bis zur Verabschiedung der acht Bebauungspläne muss die Gesellschaft für die Konzeptplanung der Frankfurter Brücken schlank sein, um keine Begehrlichkeiten zu wecken (I)

Infrastruktur-Projekte bzw. größere Bauvorhaben stoßen in Deutschland häufig auf Widerstände der Bevölkerung – in der Regel mit berechtigten Gründen: Entweder bringen sie schädliche Aspekte für die Umwelt mit sich oder sie beeinträchtigen Menschen, in deren unmittelbarer Nähe sich das Vorhaben abspielen wird.

Bei den Frankfurter Brücken wird der Umweltschutz massiv gefördert, so dass sich in dieser Hinsicht kein Widerstand ergeben dürfte: 
- Es entstehen einzigartige Trittsteinbiotope für Tiere und Pflanzen
- Von den 2 Millionen Quadratmetern Brückenoberfläche sind 1 Millionen Quadratmeter begrünt, mit einem großen Anteil an geschützten Bereichen, die als Wildwiesen Lebensraum für zahllose Tier- und                   Pflanzenarten bieten
- Der Bau der Brücken ist vorbildlich für alle zukünftigen Infrastrukturprojekte: Nist- und Unterschlupfmöglichkeiten für Tiere werden baulich von Anfang an mit eingeplant; Baustellen-Aushub dient zur                     Aufschüttung von Hügeln, die als Naturschutz-Reservoir fungieren (anstatt unter hohem CO2-Ausstoß in andere Regionen transportiert zu werden)
- Der Brückenkorpus besteht zu Forschungszwecken aus diversen Arten von Ökobeton
- Die urbane Energiewende kann ebenso wie das Konzept der „wassersensiblen Stadt“ mitten im Bestand realisiert werden und angrenzenden Stadtgebiete die Möglichkeit geben, nachhaltiger und grüner zu             werden.

Menschen, die von den Brücken vor allem durch Verschattung beeinträchtigt werden, erhalten attraktive Kompensation:
- Je nach Verschattungsgrad übernimmt die Brückengesellschaft bis zu 5 Jahre lang die Kaltmiete bzw. bei Eigentumswohnungen die Ratenzahlungen oder –so die Finanzierung bereits getilgt ist – wird bis zu 5          Jahren die erzielbare Kaltmiete gezahlt. 
- Alternativ können Mietwohnungen auf den Brücken oder Schrebergärten angeboten werden.
Auch in dieser Hinsicht dürften die Frankfurter Brücken weniger Widerstand erfahren als herkömmliche Bauprojekte.

 

Bis zur Verabschiedung der acht Bebauungspläne muss die Gesellschaft für die Konzeptplanung der Frankfurter Brücken schlank sein, um keine Begehrlichkeiten zu wecken (II)

Neben völlig legitimen Gründen gibt es jedoch auch Einzelfälle, wo aus rein monetären Motiven ein Bauvorhaben von Nachbar-Besitzern so lange abgelehnt wird, bis die Bauherren horrende Abstandszahlungen geleistet haben.

Die Forderungen steigen gerade in Frankfurt am Main insbesondere dann in absurde Höhen (die mit der tatsächlichen Beeinträchtigung nichts mehr zu tun haben), wenn bereits viel Geld in die Planung eines Bauvorhabens geflossen ist und die Verhandlungsmacht des streitbaren Nachbarn entsprechend steigt.

Deshalb ist die Planungsgesellschaft bis zur Verabschiedung der acht Bebauungspläne so schlank wie möglich zu halten: Ist noch nicht viel Geld in das Vorhaben geflossen, ist es auch weniger bitter, wenn es durch fordernde Nachbarn in die Länge gezogen wird. Sobald diese merken, dass nur im Umfang ihrer Beeinträchtigung Geld fließen wird und sich kein „Profit“ aus der Situation schlagen lässt, steigt die Bereitschaft signifikant, sich auf großzügige, aber immer noch angemessene Abstandszahlungsvereinbarungen einzulassen.


Es ist daher im Rahmen der Konzeptplanung ein Masterplan in einer solchen Detailtiefe zu erstellen, dass man den Wohnungs- und Gebäudebesitzer entlang der Brücken valide Pläne und Angebote unterbreiten kann, um ihre fundierte Zustimmung zu dem Bauvorhaben einzuholen  - sofern es sich um Besitzer handelt, auf deren Privatbesitz die Frankfurter Brücken Abstandsflächen werfen.

Dadurch soll vermieden werden, dass schon eine kostspielige Planung mit einer großen Planungsgesellschaft begonnen wird, ohne dass die Akzeptanz bei den betroffenen Gebäude bzw. Wohnungsbesitzern und Anwohner geprüft wurde. 

 

Die Planungsgesellschaft nach HOAI gGmbH kann für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) den Masterplan der Konzeptplanungsgesellschaft gGmbH übernehmen – auch die Leistungsphasen 2 und 3 werden zum Teil durch den Masterplan der Konzeptplanungsphase

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In der Konzeptplanungsgesellschaft gGmbH sind alle Themenbereiche, die auch in der Machbarkeitsstudie der Stiftung Altes Neuland Frankfurt bearbeitet wurden, von Teams vertreten

All die Themenbereiche, die für die Ausgestaltung der Frankfurter Brücken relevant sind, müssen in der Konzeptplanungsphase  detailliert erarbeitet werden, damit man sämtlichen Entscheidern (Bürger, Ämter, Anwohner, Politiker etc.) eine sehr klare und eindeutige Vorstellung vom Aussehen und Verlauf der Frankfurter Brücken und der Gebäude auf ihnen vermitteln kann.

Ferner müssen in der Konzeptplanungsphase sämtliche gutachterlich relevanten Themen überprüft werden (Auswirkungen auf Anwohner, auf das Stadtklima, den Brandschutz, den Verkehr unter den Brücken etc.)
 

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In der Phase der Konzeptplanung ist es sinnvoll, einen Beirat bzw. Beraterstab zu haben, der aus der städtischen Managementpraxis kommt bzw. die hoheitlichen Auflagen auf Landesebene betreut hat – ergänz um Vertreter sozialer Vereine

Der Beirat der Konzeptplanungsgesellschaft agiert intensiver als ein herkömmlicher Beirat: Er fungiert wie ein „Consulting-Board“ aus hochkarätigen Beratern, die den Geschäftsführern der Konzeptplanungsgesellschaft nicht nur mit ihrer fachlichen Erfahrung zur Seite stehen, sondern auch die Sicht der städtischen Ämter und Ämter auf Landesebene direkt schon in dieser frühen Phase einbringen. Als externe Planungsgesellschaft ist die Genehmigungsfähigkeit von innovativen Konzepten bei Ämtern im Vorfeld schwer oder gar nicht abfragbar. Mit dem Rat von „Insidern“ lässt sich die Akzeptanz von Ideen und Vorgehensweisen im Vorfeld besser abschätzen bzw. kann direkt daran gearbeitet werden, innovative Ideen genehmigungsfähig zu gestalten. Darüber hinaus müssen auch Beiratsmitglieder aus sozialen Bereichen bestellt werden wie z.B. der Frankfurter Behinderten AG (FBAG) oder des Mieterschutzvereins.

Während der Gesamtbeirat lediglich einmal im Quartal mit der gesamten Geschäftsführung zu einem Lenkungsausschuss zusammenkommen sollte, sollten themenverwandte Beiräte sich mit den jeweiligen Geschäftsbereichen (GF und entsprechende Abteilungsmitarbeiter) einmal im Monat zu halbtägigen Sitzungen treffen. 
 

Innovation beginnt bereits in der Konzeptplanungsphase – in enger Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und Behörden

Die Abteilungen der einzelnen Bereiche müssen sich in der Planungsphase eng mit den Ämtern und Behörden in jeweiligen Arbeitskreisen abstimmen, da es sich bei allen Aspekten der Frankfurter Brücken um Neuland handelt, das Forschungs- und Entwicklungscharakter hat. Hinzu kommt, dass tatsächlich viele Innovationen aus Deutschland und Europa beim Bau der Brücken umgesetzt werden sollen, weshalb die Arbeitskreise mit ausgewählten Forschungsinstituten zusammenarbeiten müssen. Und damit das „Schaufenster der Innovationen“, das die Frankfurter Brücken darstellen, nicht am Markt und an der Industrie vorbei entwickelt wird, sollten Verbände bei der Abstimmung ebenfalls mit am Tisch sitzen. 
 

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Die Konzeptplanungsgesellschaft gGmbH benötigt lediglich 50 – 60 feste Mitarbeiter: primär zur Koordination mit Ämtern und Fremdvergabe von Dienstleistungen

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In der Planungsgesellschaft nach HOAI bleibt die Bereichsstruktur der Konzeptplanungsgesellschaft erhalten – daher bietet es sich auch an, so weit wie möglich Personal aus der Konzeptplanungsgesellschaft bei der Gesellschaftsnachfolge zu übernehmen

Die Aufbaustruktur der Planungsgesellschaft nach HOAI gGmbH gleicht ihrer Vorläufergesellschaft, der Konzeptplanungsgesellschaft gGmbH, die die Genehmigung des Flächennutzungsplanes und der 8 Bebauungspläne für die Frankfurter Brücken zum Ziel hat. Mit rund 800 Mitarbeitern und einem Vergabevolumen von über 4 Milliarden Euro ist sie zwar deutlich größer als die Konzeptplanungsgesellschaft, aber strukturell ergeben sich die gleichen Geschäftsbereiche. 
 

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Jede Abteilung der Planungsgesellschaft nach HOAI untergliedert sich in 8 kleine Gruppen, von denen jede jeweils einen der 8 Bebauungspläne im Fokus hat

Jeder Bebauungsplan ist in sich ein sehr großes Bauvorhaben, so dass die Arbeit in den einzelnen Abteilungen der Planungsgesellschaft nach HOAI so aufzuteilen ist, dass es pro Abteilung jeweils acht Gruppen gibt, die genau das gleiche abprüfen, planen bzw. Aufträge und Gutachten etc. vergeben, nur eben für ihren jeweiligen Bebauungsplan-Abschnitt. 
 

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Hinter der Projektorganisation liegt eine BIM-Organisation, die die gesamte Planung in einem digitalen 3D-Modell erfasst

Dieses digitale 3D-Modell der BIM Organisation enthält die genaue Position und Merkmale von allen Elementen des Tragwerks, der Mechanik, der Wasser-, Digital-, H2-, Geothermie- und Elektro-TGA sowie Architektur des kompletten Bauwerkes samt all seiner Gebäude.

Arbeite man nach BIM (Building Information Modeling), so werden alle Projektdaten, einschließlich derjenigen, die sich auf die spätere Bauphase des Bauwerks beziehen, werden in der Planungsphase nach HOAI mit dem digitalen 3D-Modell verknüpft.

Damit das funktioniert, müssen die Planungsprozesse zwischen den Fachplanern koordiniert und verzahnt verlaufen. Dafür werden allerdings nicht nur passende BIM-Software bzw. einer gemeinsamen Plattform für alle Projektbeteiligten benötigt, sondern auch eine besondere Aufbauorganisation in der Planungsgesellschaft gGmbH nach HOAI.
 

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Das BIM-Mangement ist eine bereichsübergreifende Organisationsstruktur, die das Einfließen aller Parameter in eine „mehrdimensionale“ Planung sicherstellt

Die Zusammenarbeit in Bauabschnitten über Bereichsgrenzen hinweg stellt bereits funktionierende Matrixarbeit sozusagen in einer zweiten Dimension quer zu der ersten Dimension der klassischen „Bereichssilos“ sicher. Das BIM-Management agiert ebenfalls über alle Bereichs- und Abteilungsgrenzen hinweg in einer dritten Dimension, die Kompatibilität aller Planungsinhalte hinsichtlich der Software, der Kosten und der zeitlichen Abläufen sicherstellt (nicht zu verwechseln mit dem räumlichen 3D-Modell der Gesamtplanung).
 

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Eine Matrixorganisation mit BIM-Management während der Planungsphase stellt zwar zu Beginn eines Bauprojektes einen erhöhten Aufwand dar - aber in der Folge führt sie auch zu signifikanter Zeit- und Kostenersparnis in der späteren Bauphase

Wieviel Zeit und Geld man letztendlich dadurch spart, dass Software, Zeitabläufe und Kosten über alle Bereiche und alle Gewerke hinweg verzahnt gemanagt werden, kann kaum genau quantifiziert werden. Fest steht, dass durch BIM-Strukturen (also BIM-Organisation und BIM-Plattform) bereits in der Planungsphase vor allem spätere Kosten durch Änderungen und Wartezeiten signifikant reduziert werden. 

Bei dem Bau der Frankfurter Brücken wird zwar die Bauphase nicht als ein Fünftel, sondern eher als die Hälfte der Gesamtprojektzeit veranschlagt. Aber je nach Bauvorhaben kann die eigentliche Implementierung tatsächlich signifikant verkürzt werden. Ein oftmals beeindruckendes Beispiel findet sich beim Neubau von Hochhäusern, die so extrem detailliert im Vorfeld durchgeplant werden und bei denen die Auftragnehmer sich zu einem so hohen Grad auf den zugeteilten Zeitslot verlassen können, dass von der Grundsteinlegung bis zum Einzug der Mieter häufig nur ein Jahr vergeht. 
 

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Die Frankfurter Brücken sind ein Schaufenster der Innovationen, bei dem technologisch innovative Konzepte in die Stadtplanung integriert werden – und zwar so, dass sie auch für andere Städte in Deutschland und weltweit als „Blaupause“ dienen können

Die Frankfurter Brücken sind als attraktive Investition konzipiert, die gleichzeitig in ihrer Entstehung und den ersten Betriebsjahrzehnten die optimale Stadtplanung zum Gemeinwohl implementiert.

Damit das derart detaillierte innovative Konzept und seine Umsetzung in die Praxis in der Folge nicht nur Frankfurt zugute kommt, sondern auch Einzug hält in die Routine-Stadtplanung aller Gemeinden in Deutschland, ist es notwendig, dass hoheitliche Institutionen in der Planungsphase nach HOAI eine Plattform haben, wo sie direkt mit der Forschung und Wissenschaft über die geplanten Innovationen beraten können und die entsprechenden Vorgaben bzw. Vorgabenänderungen in ihren jeweiligen Ämtern implementieren können.

Die Planungsgesellschaft nach HOAI der Frankfurter Brücken ruft diese „Innovationskreise“ ins Leben und macht die Sitzungen mit ihnen zu einem festen Bestandteil ihres Planungsprozesses, wobei die Finanzierung des Personalaufwandes für beteiligte Amtsmitarbeiter durch staatliche Fördergelder erfolgen muss und die Konzeptplanungsgesellschaft gGmbH lediglich die Experten aus Forschung und Wissenschaft vergüten darf. Diese Innovationskreise haben somit den Charakter einer Public Private Partnership.

Wird beispielsweise ein innerstädtisches Versickerungs- und Entnahmekonzept für die Wasserversorgung von Grünflächen im Zuge des Frankfurter Brücken Baus entwickelt, so ist es sinnvoll, das Hessische Landesamt für Natur, Umwelt und Geologie von Anfang an mit Experten aus Forschung und Wissenschaft in einem Arbeitskreis zusammenzubringen, damit Erkenntnisse daraus, was machbar ist, was beachtet und geprüft werden und was vermieden werden muss, als Erfahrungswerte für alle anderen Ämter in Deutschland, die Wasser und Boden von Gemeinden hoheitlichen betreuen, verfügbar werden. Diese sollen auf den Ergebnissen dieser „Innovationskreise“ aufbauen bzw. sie direkt nutzen können.

Die Innovationskreis-Teilnehmer aus Forschung und Wissenschaft wiederum können die Ergebnisse über Deutschland hinaus mit Projektarbeit im Ausland und Kooperationen mit internationalen Forschungseinrichtungen in die Welt hinaus tragen. 
 

Die Konzeptgesellschaft soll hoheitliche Institutionen von Stadt und Land mit Experten aus Forschung und Entwicklung zu Innovationsarbeitskreisen zusammenführen (I)

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Die Konzeptgesellschaft soll hoheitliche Institutionen von Stadt und Land mit Experten aus Forschung und Entwicklung zu Innovationsarbeitskreisen zusammenführen (II)

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Fazit: Die Planungsgesellschaften der Frankfurter Brücken muss gemeinnützig sein und in Innovationskreisen mit Wissenschaft und Behörden zusammenarbeiten

Die Konzeptplanungsgesellschaft gGmbH erstellt den Masterplan für die Bebauungspläne mit einer vergleichsweise kleinen Mitarbeiterzahl von 50 – 60 Mitarbeitern, die alle benötigten Fachleistungen fremdeinkaufen und mithilfe eines Beirats aus der aus der städtischen Managementpraxis die reibungslose Umsetzbarkeit des Brücken-Gesamtkonzeptes sicherstellen.

Darüber hinaus verzahnt sich bereits die Konzeptplanungsgesellschaft gGmbH mit Forschung und Wissenschaft, um in den Masterplan nur validierte Innovationen einzubringen.

Die Planungsgesellschaft nach HOAI gGmbH lehnt sich an die Struktur ihrer Vorgängergesellschaft an und übernimmt wo möglich deren Fachleute.

Sie intensiviert die Zusammenarbeit mit hoheitlichen Stellen des Landes und der Stadt sowie mit Forschung und Wissenschaft, indem sie in Innovationskreisen mit diesen zusammenarbeitet.