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Es gibt drei Eigentumsebenen bei den Frankfurter Brücken

Die Grundstücke, Gebäude und Fahrzeuge auf den Brücken  befinden sich nach Errichtung im Besitz einer gemeinnützigen Betreibergesellschaft. Diese betreibt ca. 85 Jahre lang die Liegenschaften, Grün- und Freiflächen sowie das Verkehrssystem der Frankfurter Brücken, bis sie sich (ca. 100 Jahre nach Planungsbeginn) auflöst und ihr Besitz an die eigentlichen Eigentümer, die Investoren des „Investoren-Fonds zur Errichtung der Brücken“, übergeht.

Der Brückenkorpus hingegen samt seiner Leitungsinfrastruktur wird direkt nach Fertigstellung der Stadt Frankfurt verkauft. Die Straßen, auf denen die Brückenpfeiler stehen, bleiben im Besitz der jeweiligen Eigentümer (Stadt, Land oder Bund). Die Stadt zahlt für Brückenabschnitte, die nicht auf ihren eigenen Straßen, sondern auf denen des Landes oder des Bundes stehen, eine Sondernutzungsgebühr. Die Betreibergesellschaft hingegen -und in ihrer Nachfolge der Investoren-Fonds-  entrichten an die Stadt eine „Brücken-Grundsteuer“ (für die Korpusnutzung) mitsamt einem Nutzungsaufschlag (für die Straßennutzung).
 

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Quartiere in Privatbesitz über Straßen gibt es bislang nicht als Standardlösung– entsprechend gibt es dafür auch keine regulären Eigentumsverhältnisse

Die Frankfurter Brücken entstehen über Straßen, die teils dem Bund, teils dem Land und teils der Stadt gehören. Sobald sie erstellt sind, sollen der Brückenkorpus samt Leitungen und unterirdischer Infrastruktur (Zisternen und Erdsonden) an die Stadt Frankfurt verkauft werden – denn nur die Stadt hat die Kompetenz und die Ressourcen, die Versorgung eines Quartiers für über 30.000 Menschen und vor allem funktionierende Schnittstellen zu der bestehenden städtischen Versorgungsinfrastruktur sicherzustellen. Auch Spazierwege, Fahrbahnen und „öffentliche Plätze“ (Spielplätze, Yoga-Wiesen, Therapie-Gärten etc.) bleiben Eigentum der Stadt.

Die Grundstücke und Gebäude auf den Brücken sollen –ebenso wie die Fahrzeuge und ihre Steuerungsinfrastruktur- 100 Jahre nach Projektbeginn in den Besitz der eigentlichen Eigentümer, der Investoren, übergehen.  Bis zu diesem Besitzerwechsel erfüllen sie allerdings ausschließlich gesellschaftliche Aufträge  -sozial, kulturell oder wissenschaftlich-  und werfen keinen Profit im herkömmlichen Sinne ab: Alle Einnahmen aus Immobilien, dem Brücken-Verkehrssystem oder Eintrittsgebühren diverser Art werden komplett reinvestiert in das Brückenleben – sei es, um erschwingliche Preisniveaus für alle Mieten und sonstige Angebote zu halten, sei es, um die Instandhaltung und Weiterentwicklung des Quartiers auf den Brücken zu finanzieren.

Verwaltet bzw. betrieben werden die Frankfurter Brücken in diesem Zeitraum von einer Brücken-Betreibergesellschaft, die in der Rechtsform einer gGmbH geplant ist. Diese Betreibergesellschaft zahlt aus ihren Einnahmen daher lediglich eine geringfügige Brückengrundsteuer an den Brückenkorpus-Eigentümer, nämlich die Stadt Frankfurt, inklusive eines Nutzungsaufschlages für die Straßen, über denen der Besitzt „schwebt“. Diese Einnahmen nutzt die Stadt unter anderem, um eine Sondernutzungsgebühr an die jeweiligen Straßeneigentümer (Land oder Bund) zu zahlen, sofern Brückenpfeiler des Korpus auf Straßen stehen, die nicht der Stadt selbst gehören (ca. 50% der Brückenstrecke befindet sich über Bundesstraßen und ca. 20% über Straßen, die dem Land Hessen gehören).

Sobald 100 Jahre nach Projektbeginn die Gebäude und Grundstücke auf den Brücken sowie auch das Verkehrssystem in den Besitz der Eigentümer, der Brücken-Investoren, übergeht, müssen diese die Brückengrundsteuer samt Nutzungsaufschlag an die Stadt Frankfurt zahlen.
Hinzu kommt für das Verkehrssystem, das die Eigentümer ebenfalls nach ca. 15 Jahren Bauzeit und ca. 85 Jahren Betrieb erhalten, eine Nutzungsgebühr an die Stadt Frankfurt (ähnlich einer Maut), da sich die Fahrwege für den Verkehr ja auch auf dem Brückenkorpus befinden. 
 

Stiftung Altes Neuland Frankfurt GNU

Es gibt drei „Eigentümer-Ebenen“: die Investoren, die Stadt Frankfurt und die jeweiligen Straßenbesitzer (Bund, Land oder Stadt)

Im Besitz der gemeinnützigen Betreibergesellschaft dienen die Frankfurter Brücken ausschließlich gesellschaftlichen Zwecken: bezahlbarer Wohnraum, urbane Energiewende, Bewässerung von Grünflächen, nachhaltiger Verkehr, Forschung etc.

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Erst nach 85 Jahren gemeinnützigem Betrieb fallen Gebäude, Fahrzeuge und Grundstücke auf den Brücken an die eigentlichen Eigentümer: die Investoren

Die Besitzer auf den Frankfurter Brücken nutzten sowohl (direkt) den Brückenkorpus als auch (indirekt) die Straße, auf der der Brückenkorpus mit tragenden Säulen steht

Der Brückenkorpus wird samt seiner Leitungen, der Brückenwege- und Fahrbahnen sowie seinen Zugängen (Treppen und Fahrstühle) nach Fertigstellung an die Stadt Frankfurt verkauft oder geht anderweitig in ihren Besitz über (siehe Finanzierungskonzept). Die Infrastruktur, die im Zuge des Brückenbaus unter den  (ohnehin zu erneuernden)  Fahrbahnboden gelegt wird  (wie Zisternen und Geothermie-Sondenfelder)  geht ebenfalls in dasEigentum der Stadt über. Diese muss mit dem jeweiligen Straßeneigentümer (sofern sie es nicht selbst ist, sondern das Land oder der Bund) gesonderte Vereinbarungen über Nutzung und Baulast in dem jeweiligen Straßenraum treffen. Dies ist bereits jetzt der Fall, wenn Versorgungsleitungen unter Bundesstraßen liegen bzw. ihre Zugänge (Gullis, Schachtzugänge etc.) sich auf Bundes- oder Landesstraßen befinden. An diese herkömmliche Praxis kann sich die Stadt bei der Schnittstelle zu den anderen Straßenbesitzern anlehnen.

Eigentümer der Gebäude , Fahrzeuge, Grundstücke und sonstiger Freiflächen auf den Frankfurter Brücken sind die Investoren, auch wenn die gesamte Brückennutzung in den ersten 100 Jahren ab Planungsbeginn (i.e. ca. 15 Jahren Planungs- und Bauzeit sowie 85 Jahren Betreiberschaft) ausschließlich der Gesellschaft bzw. dem öffentlichen Interesse zur Verfügung steht (für Forschung und Wissenschaft, Natur- und Umweltschutz, soziale Einrichtungen und bezahlbares Wohnen, Kunst und Kultur sowie Bildung etc.).

Das Eigentum auf den Brücken braucht den Brückenkorpus als Basis, zum einen als statische Basis, zum anderen als Versorgungsbasis aufgrund der Versorgungsleitungen der Stadt, die im Brückenkorpus und unter ihm im Boden ilegen. Für die Nutzung des Brückenkorpus zahlen die Besitzer (also zunächst 85 Jahre lang die Betreibergesellschaft gGmbH und sodann die Investoren) eine Brückengrundsteuer mit einem Nutzungszuschlag, auch wenn es sich nicht um Gebäude handelt, die direkt auf fremdem (Straßen)Grund erbaut sind, sondern die Brücken-Grundstücke sozusagen auf doppelt fremden „Grund“ (Brückenkorpus der Stadt + jeweiliger Straßeneigentümer) gegründet sind.

Eine solche rechtliche Konstruktion hat allerdings zur Folge, dass sozusagen doppelte Abgaben  anfallen – einfach dadurch, dass die Immobilien auf einer erhöhten Ebene „schweben“: Einmal eine Abgabe an den Brückenkorpus-Besitzer Stadt Frankfurt, und einmal eine an die Straßenbesitzer, auf deren Grund der Brückenkorpus steht. Gelöst werden kann dies, indem die Stadt zunächst mit der Betreibergesellschaft gGmbH und nach 85 Jahren mit den Investoren einen Vertrag schließt, in dem diese neben der Brückengrundsteuer auch gleich direkt eine „Straßen-Nutzungsgebühr“ an die Stadt entrichten, die ihrerseits dann die Straßeneigentümer bezahlt. Auf diese Weise entfällt ein Vertragsverhältnis zwischen Brücken-Immobilieneigentümern und Straßeneigentümern. 
 

Immobilien und Fahrzeuge gehen rund 85 Jahre nach Fertigstellung der Brücken in den Besitz der privaten Eigentümer über – aber Fahrwege und Gehwege bleiben Eigentum der Stadt,damit die Brücken grundsätzlich weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich sind

Stiftung Altes Neuland Frankfurt GNU
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100 Jahre nach Planungsbeginn geht vieles zum privatwirtschaftlichen Gebrauch an die Eigentümer über – aber es ist dadurch nicht notwendiger Weise komplett für die Gesellschaft verloren

Während die „Oberfläche“ der Brücken im Besitz der Betreibergesellschaft bzw. später das Eigentum der Investoren bleibt, werden die Gehwege und Fahrwege, die sich auf den Brücken befinden, direkt nach Fertigstellung mitsamt dem Brückenkorpus an die Stadt verkauft. Sie bleiben auch nach 100 Jahren Eigentum der Stadt, zumal viele Versorgungsleitungen im Brückenkorpus hauptsächlich unter den Gehwegen verlegt sind zwecks besserer Erreichbarkeit für Instandhaltung u.ä., und mittig auf den Fahrwegen wichtige Entwässerungsrinnen verlaufen, die zur Wassersammlung dienen. Hinzu kommt, dass die Brücken grundsätzlich für die Allgemeinheit zugänglich bleiben sollen, auch wenn die darauf befindlichen Immobilien 100 Jahre nach Planungsbeginn in den Besitz der privaten Eigentümer (i.e. des Investment-Fonds) gelangen und dann privatwirtschaftlich optimiert werden und somit nicht mehr für Zwecke des Gemeinwohls zur Verfügung stehen.

Allerdings sollten zahlreiche Parkflächen (insbesondere spezielle Grünflächen wie zum Beispiel Therapiegärten oder Inklusionsspielplätze) für die Öffentlichkeit weiterhin zugänglich bleiben, selbst wenn sie in den Besitz der privaten Eigentümer übergehen. Dies kann durch Vereinbarungen über Öffnungszeiten mit den Privateigentümern geregelt werden, so dass sie in weiten Teilen der Woche den Bürgern zur Verfügung stehen. Alternativ ließe sich die öffentliche Zugänglichkeit dadurch beibehalten, dass die Stadt spezielle Flächen und Plätze mietet, um sie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Auch die „Museumsfahrzeugflotte“ auf den Brücken geht 100 Jahre nach Planungsbeginn in den Besitz der privaten Eigentümer über. Allerdings werden diese auch hier vertraglich verpflichtet, auf einem Teil der Strecken den Fahrbetrieb weiterhin für die Öffentlichkeit aufrecht zu erhalten. Hierbei sollte die Anlehnung an Modelle erfolgen, die z.B. auch bei Privatbahnen zur Anwendung kommen.

Auch wenn 100 Jahre nach Planungsbeginn der gemeinnützige Charakter der Brücken schwindet und sie zu einer kostbaren privaten Immobilienlandschaft werden, kann auf diese Weise dennoch ihr Nutzen für die Gesellschaft in manchen Bereichen aufrecht erhalten werden. Zudem bleibt es der Stadt unbenommen, im Laufe der 100 Jahre bzw. der ca. 85 Jahre nach Fertigstellung der Brücken den Eigentümern (i.e. dem Investment-Fonds) sukzessive Immobilien auf den Brücken abzukaufen, die dann weiterhin rein gemeinnützig genutzt werden können.